Profit Split

Bei der Methode des Profit Split wird der wirtschaftliche Nutzen, der durch den Einsatz des immateriellen Vermögenswertes (z.B. der Marke) erzielt wird zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber aufgeteilt. Ein Teil des Ergebnisses, welches der Lizenznehmer durch die Nutzung des Lizenzgegenstandes erzielt, wird dem Lizenzgeber zugewiesen.

Der Profit Split ist eines von mehreren praxisrelevanten Lizenzbewertungsverfahren. Die Aufteilung kann grundsätzlich in beliebiger Größenordnung erfolgen. Sie sollte die dargestellte Chancen-Risiko-Verteilung berücksichtigen.

In der Lizenzierungspraxis wird als Daumenregel häufig die sog. „25% Rule“ angewendet. Danach steht ¼ dem Lizenzgeber zu.

Der 25% Rule liegt die Annahme zugrunde, dass der Lizenznehmer den Großteil des Risikos (Produktion und Absatz) trägt und der Lizenzgeber mit seinem Anteil insbesondere sein Entwicklungsrisiko vergütet bekommt.

In der Praxis wird die 25% Rule häufig genutzt. Ihr Vorteil besteht neben der einfachen Anwendbarkeit auch darin, dass sie die Wirtschaftskraft des Lizenznehmers zumindest soweit sie prognostiziert wird berücksichtigt.

Allerdings sind starre Regel, wie sie auch die 25% Rule darstellt, auch bei der Methode des Profit Split häufig nicht möglich. Eine Anpassung an die individuellen Parameter der Vertragsbeziehung ist meist notwendig.

Beispiel für die 25% Rule: 

 

Mio. EUR

in % Umsatz

Umsatz

   50

100%

Materialkosten

./. 20

40%

Personalkosten

./. 15

30%

Abschreibung

./. 10

20%

Operativer Gewinn

     5

10%


Umsatzlizenz nach der 25%-Rule:

Die Umsatzrendite (= Gewinn/Umsatz) im Beispiel beträgt 5/50 = 0,1 bzw. 10%.

25% des Gewinns entspricht bei einer Umsatzrendite von 10% einer Umsatzlizenz von 10% * 25% = 2,5%

Die Lizenzzahlung auf Basis einer Umsatzlizenz errechnet sich wie folgt:

Umsatz * Lizenzrate = Lizenzzahlung bzw. 

50 x 2,5% = 1,25 

Dies entspricht 25% des Gewinns von 5.

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