Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Es existieren unterschiedliche Lizenzmodelle zur Ausgestaltung von Lizenzgebühren:
Es existieren unterschiedliche Lizenzmodelle zur Ausgestaltung von Lizenzgebühren:
Bei der Einmallizenz zahlt der Lizenznehmer einmalig oder in fixen Raten einen bestimmten Betrag als Lizenzgebühr für die Nutzung des Lizenzgegenstandes über einen bestimmten Zeitraum.
Bei der Stücklizenz wird ein Fixbetrag pro Stück, mit welchem der Lizenzgegenstand versehen (z.B. bei Marken) oder in welchem der Lizenzgegenstand verwendet wird (z.B. bei Technologien, Know-how) vereinbart.
Bei der Vereinbarung einer prozentualen Lizenzrate wird die Lizenzgebühr als Prozentsatz einer Bezugsgröße ermittelt. Bezugsgröße sind i.d.R. die (Netto-) Umsatzerlöse.
Die Vertragsparteien können auch Mindestlizenz- / Garantielizenzgebühren vereinbaren.