- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befinden sich in den §§ 305 ff. BGB. Wird gegen diese Normen verstoßen, kann zugleich eine unlautere Wettbewerbshandlung bzw. ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Oftmals handelt es sich bei der AGB-Regelungen um Marktverhaltensregelungen, so dass die Norm des § 4 Nr. 11 UWG einschlägig ist. Dies kann Konkurrenten insbesondere zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen veranlassen. Einzelheiten zum Recht der AGB...
Vielen Dank für die Bewertung dieses Beitrags.- Erstellt: 24. Oktober 2008
- Aktualisiert: 20. Januar 2021