Rechtsprechung Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

Kreuzfahrt Schiff
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BGH: Keine Werbung für "Urlaubslotto" mit Prominentenbild, I ZR 207/19

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Nutzung eines Prominentenbildes zu Werbezwecken ohne entsprechende Zustimmung einen rechtswidrigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellt. Eine Sonntagszeitung hatte im Rahmen einer Anzeige für das "Urlaubslotto" das Foto veröffentlicht, und hierdurch nach Ansicht der Richter den vermögensrechtlichen Bestandteil des Grundrechts verletzt.

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Maus Falle
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BGH: Unzulässiger "clickbait" mit Bildern von Prominenten, I ZR 120/19

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass Medien Bilder von Personen des öffentlichen Lebens nicht zu Werbezwecken mittels "clickbait" ohne deren Zustimmung einsetzen dürfen. Dies gilt nach Ansicht der Richter besonders dann, wenn zwischen den Betroffenen und dem angeworbenen Thema keinerlei Verbindung besteht.

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Auskunft Bewertung
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OLG Celle: Auskunftspflicht von Bewertungsportalen bei Kreditgefährdung, 13 W 80/20

Das OLG Celle hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass ein Bewertungsportal, auf dem Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bewerten können, unter bestimmten Umständen personenbezogene Daten der Nutzer herausgeben muss. So seien im Falle unwahrer und die Kreditwürdigkeit gefährdender Angaben die Betreiber hierzu verpflichtet.

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Alexa Echo Dot
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Gericht lädt Alexa als "Zeugin"

Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat im Zuge eines Strafverfahrens Aufnahmen von Amazons Multimedia-Assistentin "Alexa" verwendet, um einen Mann des Totschlags überführen zu können. Der Lautsprecher mitsamt Sprachhilfe befand sich zur Tatzeit im Schlafzimmer der getöteten Ex-Freundin des Täters.

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Auskunft YouTube
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BGH: Urheberrechliche Auskunftspflicht, I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Urteil über den Umfang der Auskunftspflicht von YouTube bei urheberrechtsverletzenden Uploads durch Nutzer geäußert. Der Entscheidung nach muss die Plattform betroffenen Rechteinhabern gegenüber lediglich Angaben zu Name und Anschrift der Nutzer machen. Demnach besteht grundsätzlich keine Pflicht, deren E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse zu übermitteln.

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