Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Nutzung eines Prominentenbildes zu Werbezwecken ohne entsprechende Zustimmung einen rechtswidrigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellt. Eine Sonntagszeitung hatte im Rahmen einer Anzeige für das "Urlaubslotto" das Foto veröffentlicht, und hierdurch nach Ansicht der Richter den vermögensrechtlichen Bestandteil des Grundrechts verletzt.
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