Auskunft Bewertung
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OLG Celle: Auskunftspflicht von Bewertungsportalen bei Kreditgefährdung, 13 W 80/20

Das OLG Celle hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass ein Bewertungsportal, auf dem Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bewerten können, unter bestimmten Umständen personenbezogene Daten der Nutzer herausgeben muss. So seien im Falle unwahrer und die Kreditwürdigkeit gefährdender Angaben die Betreiber hierzu verpflichtet.

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Leitsatz OLG Celle

Zur Zulässigkeit der Auskunft des Diensteanbieters über Bestands- und Nutzungsdaten aufgrund wahrheitswidriger kreditschädigender Äußerungen über ein Unternehmen.

OLG Celle, 7.12.2020, 13 W 80/20

OLG Celle: Unwahre und kreditgefährdende Bewertungen begründen Auskunftspflicht

Auf dem Bewertungsportal waren jeweils unter dem Nutzernamen "Mitarbeiter" zwei negative Bewertungen bezüglich der ehemaligen Arbeitgeberin abgegeben worden. "Gehalt kommt nicht pünktlich, Telefone gesperrt wegen offener Rechnungen“, hieß es hier in einem Beitrag im Mai 2020. Daneben wurde unter der Rubrik Verbesserungsvorschläge „Pünktliche Gehaltszahlungen anstreben“ aufgeführt. Die zweite Evaluierung im Oktober des gleichen Jahres ließ verlauten, man sei nicht informiert worden, dass das Gehalt in einem bestimmten Monat nicht gezahlt wird. Zeitweise sei überhaup keine Vergütung überwiesen worden, und auch nach aufgenommenen Gesprächen habe man lediglich 10 % des Lohns erhalten. Schließlich wurde der vormaligen Vorgesetzten "Mobbing bei Kündigung" und "betriebliche Rentenversicherung abgezogen aber nicht an die Versicherung gegeben“ vorgeworfen.

Dagegen wehrte sich das Unternehmen mit dem Argument, die Behauptung der ausgebliebenen Gehaltszahlungen entspreche nicht den Tatsachen. Um gegen die Ersteller im Wege der Unterlassungsklage vorgehen zu können, stellte die Arbeitgeberin erfolgreich einen Antrag auf Auskunftserteilung hinsichtlich diverser Nutzerdaten der Schädiger (personenbezogene Daten) vor dem Landgericht Stade (LG Stade, 21.10.2020, 2 O 158/20). Auch die hiergegen von der Gegenseite eingelegte Beschwerde blieb letztlich weitestgehend erfolglos (OLG Celle, 7.12.2020, 13 W 80/20).

Der Senat in Celle kam im Rahmen der Beweisfindung zu dem Schluss, dass die strittigen Löhne tatsächlich ausgezahlt worden waren. Die gegenteilige Behauptung stelle daher eine Kreditgefährdung gemäß § 187 Alt. 3 StGB dar. Gemäß § 14 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG) kann der Dienstanbieter (hier benannte Bewertungsplattform) verpflichtet werden, bestimmte Bestandsdaten herauszugeben, wenn dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist, und aufgrund rechtswidriger Inhalte absolut geschützte Rechtsgüter betroffen sind. Die Richter sahen in der Kreditwürdigkeit des Unternehmens ein solches Recht, und verpflichteten die Betreiber zur Weitergabe unter anderem der IP-Adressen, Datum und Uhrzeit sowie Name und E-Mail-Adresse der Nutzer.

Bewertung und Empfehlung

Grundsätzlich sind Betreiber von Bewertungsportalen sowie Internetseiten aller Art, die Nutzerdaten speichern, nur unter strengen Voraussetzungen zur Herausgabe der Informationen verpflichtet. Stehen allerdings Rechtsgutverletzungen wie im vorliegenden Fall im Raum, kann von diesem Grundsatz im Interesse des Geschädigten abgewichen werden. Siehe hierzu auch Auskunftspflicht von YouTube bei bei rechtswidrigen Uploads.

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