Unzulässige Bespitzelung eines Journalisten durch BND

Das Landgericht Berlin sah die Bespitzelung eines Journalisten der "Berliner Zeitung" durch den Bundesnachrichtendienst (BND) als rechtswidrig an und sprach dem betroffenen Journalisten aufgrund einer damit verbundenen schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Entschädigung durch den BND von 10.000,- EUR zu.

Der Journalist recherchierte u.a. im Bereich des Geheimdienstmilieus. Im Zusammenhang damit hatte ein Mann mit dem Decknamen "Sommer" über Jahre versucht ihn Details über seine journalistische Tätigkeit zu entlocken.

Das Gericht sah darin ein „objektiv rechtswidriges Vorgehen und eine schuldhafte Amtspflichtverletzung“. Auch könne dies nicht mit der Pflicht zur Gefahrenabwehr begründet werden, um herauszufinden welcher Quelle im BND sich der Journalist bediene. Weiter ließ das Gericht das Argument des Prozessbevollmächtigen des BND nicht gelten, ein Journalist müsse stets damit rechnen, dass seine Informanten, darunter auch V-Männer, Informationen an den BND weitergeben. In der Bundesrepublik Deutschland, so das Gericht weiter, müsse niemand damit rechnen, dass die Inhalte seiner vertraulichen Gespräche bei einem Geheimdienst landen.

Quelle: www.spiegel.de

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