Amtlicher Leitsatz
Wird beim Ankauf gebrauchter Bücher (sog. Trade-In-Geschäft) vom ankaufenden Versandhausunternehmen ein Bonus-Gutschein ausgegeben, ohne dass mit diesem für das Versandhausunternehmen ein äquivalenter Vorteil verbunden ist, liegt ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor, wenn dieser Gutschein beim späteren Kauf eines neuen Buches beim Versandhausunternehmen preismindernd eingesetzt wird.