OLG Frankfurt/M: Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz durch Gutscheinaktion beim Buchhandel über das Internet, 11 U 25/12

Amtlicher Leitsatz

Wird beim Ankauf gebrauchter Bücher (sog. Trade-In-Geschäft) vom ankaufenden Versandhausunternehmen ein Bonus-Gutschein ausgegeben, ohne dass mit diesem für das Versandhausunternehmen ein äquivalenter Vorteil verbunden ist, liegt ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor, wenn dieser Gutschein beim späteren Kauf eines neuen Buches beim Versandhausunternehmen preismindernd eingesetzt wird.

Tatbestand

Der Verfügungskl. (nachfolgend: Kl.) ust der Verband der Unternehmer des Deutschen Buchhandels. Die Verfügungsbekl. zu 2) (nachfolgend: Bekl. zu 2) ist Betreiberin der Website x.de, über welche sie u.a. auch verlagsneue Bücher vertreibt. Alleinige Inhaberin der Domain ist die Verfügungsbekl. zu 1) (nachfolgend: Bekl. zu 1). Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer von der Bekl. zu 2) i.R.d. von ihr angebotenen Trade-In-Programms auf ihrer Website durchgeführten Werbeaktion. Der Kl. sieht in der Gutscheinaktion einen Verstoß gegen die Buchpreisbindung. Das LG hat den Antrag des Kl. auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. 

Entscheidungsgründe

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OLG Frankfurt/M, 4.9.2012, 11 U 25/12

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