Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover hat entschieden, dass ein Unfallchirug die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht steuerlich geltend machen kann. Nach Angaben des Arztes nutzte dieser den Raum mit Hilfe einer vom Krankenhaus bereitgestellten Teleradiologie zur Begutachtung radiologischer Aufnahmen, sowie zu Fortbildungszwecken.
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