Rechtsprechung Wirtschaftsrecht

Auskunft YouTube
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BGH: Urheberrechliche Auskunftspflicht, I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Urteil über den Umfang der Auskunftspflicht von YouTube bei urheberrechtsverletzenden Uploads durch Nutzer geäußert. Der Entscheidung nach muss die Plattform betroffenen Rechteinhabern gegenüber lediglich Angaben zu Name und Anschrift der Nutzer machen. Demnach besteht grundsätzlich keine Pflicht, deren E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse zu übermitteln.

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DSGVO Gesetz
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LG Bonn: 900.000 EUR Bußgeld wegen DSGVO-Verstoß - nach Herabsetzung, 20 OWi 1/20

Das Landgericht Bonn hat in einer aktuellen Entscheidung einen Kommunikationsdienstleister zu einem Bußgeld von insgesamt 900.000 Euro verurteilt. Grund für die Sanktion war ein Verstoß gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hatte das Unternehmen ursprünglich sogar zu einer Zahlung von rund 9,6 Millionen Euro verpflichten wollen. Nach Ansicht der Kammer war dieses Bußgeld dem Grunde nach zwar berechtigt, allerdings unangemessen hoch angesetzt worden.

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Camp Nou
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EuGH: Keine Verwechslungsgefahr der Marken "MESSI" und "MASSI", C-449/18

Der europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass zwischen der Marke des spanischen Modeunternehmens "MASSI" und der Marke "MESSI" des gleichnamigen Fußballspielers keine Verwechslungsgefahr besteht. Bereits im August 2011 hatte der Stürmer vom FC Barcelona das Bildzeichen zur Eintragung als Marke unter anderem für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Turn- und Sportartikel beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eintragen lassen.

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Werbung mit Tradition
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OLG Hamburg: Werbung mit Firmentradition nach Inhaberwechsel zulässig, 3 W 16/20

Das OLG Hamburg hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass die Werbung mit Firmentradition auch nach erfolgtem Inhaber- oder Firmenwechsel zulässig ist. Demnach sind Slogans wie "langjährige Erfahrung" oder Ähnliches nicht irreführend im Sinne des UWG. Ausschlaggebend sei insofern lediglich die wirtschaftliche Kontinuität des Betriebes.

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LG Berlin: Verschwiegener Sachverhalt bei einstweiliger Verfügung, 104 O 88/18

1. Die einstweilige Verfügung vom 22. November 2018 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Unverbindliche Anfrage