Der europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass zwischen der Marke des spanischen Modeunternehmens "MASSI" und der Marke "MESSI" des gleichnamigen Fußballspielers keine Verwechslungsgefahr besteht. Bereits im August 2011 hatte der Stürmer vom FC Barcelona das Bildzeichen zur Eintragung als Marke unter anderem für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Turn- und Sportartikel beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eintragen lassen.
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