EuGH: Bekanntheit in wesentlichem Teilgebiet ausreichend, C-328/06 - Niento Nuno

Leitsatz:

Art. 4 Abs. 2 Buchst. d der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass die ältere Marke im gesamten Hoheitsgebiet des Eintragungsmitgliedstaats oder in einem wesentlichen Teil dieses Staates notorisch bekannt sein muss.

EuGH, Urteil v. 22.11.2007, C-328/06 - Niento Nuno

 

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