Rechtsprechung Markenrecht

BPatG: Keine Verwechslungsgefahr der Marken "Miles" und "Rocco Miles", 27 W (pat) 533/10

1. Bei einer umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind. In Fällen, in denen einzelne Bestandteile der einander gegenüberstehenden Zeichen übereinstimmen, ist dabei jeweils vom Gesamteindruck der Zeichen auszugehen, um zu ermitteln, ob der übereinstimmende Teil das jeweilige Zeichen derart prägt, dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten.

2. Bei Gegenüberstellung der Marken in ihrer Gesamtheit verhindert der in der jüngeren Marke enthaltene weitere Bestandteil „ROCCO" eine unmittelbare Verwechslung in klanglicher, schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht.

BGH: Keine Verwechslungsgefahr bei Marken mit klanglicher Übereinstimmung, I ZR 31/09- Kappa

Eine nach dem Klang zu bejahende Identität oder Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen kann allenfalls dann durch Abweichungen im Bild in einem Maße neutralisiert werden, dass eine Zeichenähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr ausscheidet, wenn die mit den Zeichen gekennzeichneten Waren regelmäßig nur auf Sicht gekauft werden.

BGH: Kein Markenrechtsverstoß bei der Verwendung von fremden Marken in Adwords-Werbung, I ZR 125/07- Bananabay II

Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.

EuGH: Zeitrang einer geschützten geografischen Angabe, C 120/08 - Bavaria / bayerischer Brauerbund

Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel ist zur Regelung der Kollision zwischen einer im vereinfachten Verfahren nach Art. 17 dieser Verordnung wirksam als geschützte geografische Angabe eingetragenen Bezeichnung und einer Marke anwendbar, auf die einer der in Art. 13 dieser Verordnung aufgeführten Tatbestände zutrifft und die die gleiche Art von Erzeugnis betrifft und für die der Antrag auf Eintragung sowohl vor der Eintragung dieser Bezeichnung als auch vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 692/2003 des Rates vom 8. April 2003 zur Änderung der Verordnung Nr. 2081/92 gestellt wurde. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Eintragung dieser Bezeichnung stellt den Bezugszeitpunkt für den genannten Art. 14 Abs. 1 dar.

KG: Nacktfoto mit Marken-Bezug durch Kunstfreiheit gerechtfertigt, 5 U 69/09

Die Veröffentlichung und Verbreitung eines Fotos, das einen nackten Mann mit einem Handtuch o. ä. zeigt, das markenrechtlich geschützte, auf einen Hotelbetrieb hinweisende Abbildungen und Schriftzüge trägt, kann im Hinblick auf die durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützte Kunstfreiheit hinzunehmen sein.

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