BGH: Schutz computerimplementierter Programme, Xa ZB 20/08 - Dynamische Dokumentengenerierung

Der BGH geht davon aus, dass Computerprogramme zur dynamischen Dokumentengenerierung als Erfindungen patentierbar sind. In den Leitsätzen heißt es hierzu:

"Ein Verfahren, das das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente einesDatenverarbeitungssystems (hier: eines Servers mit einem Client zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente) betrifft, ist stets technischer Natur, ohne dass es darauf ankäme, ob es in der Ausgestaltung, in der es zum Patent angemeldet wird, durch technische Anweisungen geprägt ist."

Zum Volltext der Entscheidung...

 

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