BGH: Zum Begriff der Erfindung, X ZB 15/67 - Rote Taube

a) Dem Patentschutz zugänglich ist eine Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges; auch die planmäßige Ausnutzung biologischer Naturkräfte und Erscheinungen ist nicht grundsätzlich vom Patentschutz ausgeschlossen.

b) Notwendige Voraussetzung für die Patentierung eines Tierzüchtungsverfahrens ist seine Wiederholbarkeit.

BGH, Beschluß vom 27.3.1969, X ZB 15/67, BGHZ 52, 74 = NJW 1969, 1713 = GRUR 1969, 672.

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