Rechtsprechung Urheberrecht

Auskunft YouTube
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BGH: Urheberrechliche Auskunftspflicht, I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Urteil über den Umfang der Auskunftspflicht von YouTube bei urheberrechtsverletzenden Uploads durch Nutzer geäußert. Der Entscheidung nach muss die Plattform betroffenen Rechteinhabern gegenüber lediglich Angaben zu Name und Anschrift der Nutzer machen. Demnach besteht grundsätzlich keine Pflicht, deren E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse zu übermitteln.

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BGH zur Zulässigkeit der Einbindung von Youtube-Videos

Mit Urteil vom 9. Juli 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Frage entschieden, ob das Einbinden von fremden Youtube-Videos auf die eigene Website - sog. "Framing" - zulässig ist (BGH, 9. Juli 2015 - I ZR 46/12 - Die Realität II).

BGH: Keine GEMA-Pflicht bei Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

Der BGH hat mit Urteil vom 18. Juni 2015 (Az. I ZR 14/14) entschieden, dass Zahnarztpraxen keine Vergütungspflicht trifft, wenn diese im Wartebereich Musikstücke wiedergeben, welche der GEMA unterfallen.

OLG Koblenz: Ex-Partner muss erotische Aufnahmen löschen, 3 U 1288/33

Während einer Beziehung angefertigte erotische Aufnahmen müssen trotz beiderseitigem Einverständnis bei der Anfertigung gelöscht werden, wenn einer der einstigen Partner dies verlangt. Die Einwilligung zur Beziehungszeit ist auf die Dauer der Beziehung begrenzt.

Ein Anspruch auf das Löschen von Alltags- und Urlaubsfotos besteht hingegen nicht.

BGH: Ein Synchronsprecher kann grundsätzlich einen nachträglichen Vergütungsanspruch nach § 32a UrhG geltend machen, I ZR 145/11 - Fluch der Karibik

Amtliche Leitsätze

a) Dem Urheber kann ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht allein aufgrund fehlender Marktbeobachtung angelastet werden.

b) Hat der Urheber aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG, kann er diesen Anspruch aber noch nicht beziffern, weil er hierzu noch Angaben des Dritten benötigt, gegen den sich der Anspruch richtet, ist ihm regelmäßig die Erhebung einer Stufenklage zuzumuten, um die Verjährung zu hemmen.

c) Die Synchronisationsleistungen eines Synchronsprechers für die Person eines Hauptdarstellers eines Kinofilms sind üblicherweise nicht derart marginal, dass der Anwendungsbereich des § 32a UrhG generell ausgeschlossen ist.

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