LG Köln: Urheberrechtlicher Schutz für auf einer Webseite veröffentlichte Texte

Das LG Köln hat in seinem Urteil vom 12.08.2009 den Inhalt von Webseiten für urheberrechtsfähig erklärt. Danach ist der Inhalt einer Webseite dann als Werk des Webdesigners zu beurteilen, wenn die Webseite aufgrund der Optimierung des Inhalts in sprachlicher Hinsicht bei der Eingabe von allgemeinen Suchbegriffen in eine Suchmaschine als eines der ersten Ergebnisse erscheint.

Zudem sind im Internet veröffentlichte Texte hinsichtlich ihrer Werkqualität und Schöpfungshöhe so zu beurteilen, wie Texte in Printmedien. Insbesondere die sprachliche Gestaltung, die Individualität und die länge eines Textes sind als Anhaltspunkte heran zu ziehen. So sind frei erfundene Texte eher urheberrechtlich geschützt, als Nacherzählungen oder die Darstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse; für lange Texte kommt der urheberrechtliche Schutz eher in Betracht als für kurze.

Quelle: LG Köln, Urteil vom 12.08.2009 - 28 O 396/ 09 (GRUR RR 2009, 420)

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