Bei der Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1- 3 Werktage" handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. §§ 305 ff. BGB und nicht um einen bloßen Hinweis oder eine Werbeaussage.
Eine derartige Angabe ist unwirksam, da sich der Verwender eine nicht hinreichend bestimmte Frist für die Erbringung der Leistung vorhält. Dadurch werden die Rechte des Kunden, im Falle einer Fristüberschreitung, ausgehölt und es wird gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen.