UWG § 5
Fehlvorstellungen, die darauf beruhen, dass der Verkehr noch nicht daran gewöhnt ist, dass eine Dienstleistung außer von dem früheren Monopolunternehmen auch von Wettbewerbern angeboten wird, begründen keine relevante Irreführung i.S. des § 5 UWG.
Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 214/07 – Rote Briefkäasten
Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs