§§ 3, 4 Nr. 1 UWG (2004)
Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.
BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 75/08 - ohne 19% Umsatzsteuer
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 72/2010 zum Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 75/08