Rechtsprechung Wettbewerbsrecht

BGH: Verlängerung von befristetem Frühbucherrabatt grundsätzlich unzulässig, I ZR 181/10 - Frühlings-Special

UWG § 5 Abs. 1 Nr. 2

Amtlicher Leitsatz

Ein Reiseveranstalter, der mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt wirbt, muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen. Der Verkehr rechnet indessen damit, dass es für die Verlängerung eines solchen Rabatts vernünftige Gründe - wie beispielsweise eine schleppende Nachfrage - geben kann. Trotz der Verlängerung erweist sich die ursprüngliche Ankündigung in einem solchen Fall nicht als irreführend.

BGH: Verschleierungs- und Irreführungsverbot bei formularmäßig aufgemachtem Angebotsschreiben, I ZR 157/10 - Branchenbuch Berg

UWG § 4 Nr. 3, § 5 Abs. 1

Amtlicher Leitsatz

Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.

OLG Hamm: Wettbewerbsverstoß bei Nennung der Preisklassen statt des Endpreises auf Internet-Platform, 1-4 U 12/11

Das Anbieten von Hörgeräten auf einer Internetplattform verstößt dann gegen § 1 Abs.1 S.1 PAngV und ist somit wettbewerbswidrig, wenn auf dem Weg zu einer bestimmten Hörgerätbestellung lediglich die Produktpalette der Hörgeräte nach bestimmten Preisklassen vorgestellt wird ("ab 199,- €") und nicht der Selbstzahlerpreis, folglich das tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt. Dem steht auch nicht entgegen, dass der Interessent nach Auswahl des Hörgerätes den vollen Betrag einsehen kann, da Endpreisangaben dem Angebot und vorliegend der Werbung mit den Preisen in einem eindeutigen sachlichen Zusammengang stehen müssen.

BGH: Keine Irreführung bei Werbung mit 24-Stunden Lieferservice, I ZR 119/10 - Innerhalb 24 Stunden

Die Angabe "Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden" in einer AdwordsAnzeige ist im Hinblick auf die zutreffenden näheren Informationen, auf die die Anzeige verweist, nicht irreführend, wenn die Einschränkungen - Lieferung am Folgetag nur bei Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag - sich in dem Rahmen bewegen, mit dem der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin rechnet.

BGH: "Innerhalb 24 Stunden" mit Liefereinschränkungen nicht irreführend, I ZR 119/10 - Innerhalb 24 Stunden

Die Angabe "Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden" in einer AdwordsAnzeige ist im Hinblick auf die zutreffenden näheren Informationen, auf die die Anzeige verweist, nicht irreführend, wenn die Einschränkungen - Lieferung am Folgetag nur bei Bestellung bis 16.45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag - sich in dem Rahmen bewegen, mit dem der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin rechnet.

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