Rechtsprechung Wettbewerbsrecht

BGH: Pflicht zur Angabe von Grundpreisen für Lieferdienste - Traum-Kombi, I ZR 110/11

Ein Lieferdienst, der neben der Lieferung von Speisen, die noch zubereitet werden müssen (hier: Pizza), auch die Lieferung anderer, in Fertigpackungen verpackter Waren (hier: Bier, Wein oder Eiscreme) zu einem bestimmten Preis anbietet, muss in seinen Preislisten und in der Werbung für diese Angebote neben dem Endpreis auch den Grundpreis dieser Waren angeben.

BGH: Zur Beurteilung der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vertragsstrafe, I ZR 45/11 - Missbräuchliche Vertragsstrafe

a) Die Frage, ob die Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich ist, richtet sich nicht nach § 8 Abs. 4 UWG, sondern nach § 242 BGB.

b) Die Rechtskraft der Entscheidung über den Unterlassungsanspruch hat grundsätzlich keine Bindungswirkung für die Frage, ob die Abmahnung begründet war.

c) Die Vorschriften der §§ 307, 308 Nr. 1, § 309 Nr. 7a BGB sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

BGH: Mitnahme von Unterlagen über Betriebsgeheimnisse nach Beendigung des Dientsverhältnisses, I ZR 136/10 - MOVICOL-Zulassungsantrag

 Amtliche Leitsätze

a) Eine Wegnahme im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c UWG liegt nicht vor, wenn der Täter bereits Alleingewahrsam an der Verkörperung hat.

b) Sichern im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b UWG erfordert, dass eine schon vorhandene Kenntnis genauer oder bleibend verfestigt wird; es reicht nicht aus, dass ein Mitarbeiter beim Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis die Kopie eines Betriebsgeheimnisse des bisherigen Dienstherrn enthaltenden Dokuments mitnimmt, die er im Rahmen des Dienstverhältnisses befugt angefertigt oder erhalten hatte. Dagegen kommt ein unbefugtes Sichverschaffen im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG in Betracht, wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter den mitgenommenen Unterlagen ein Betriebsgeheimnis entnimmt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, GRUR 2009, 603 = WRP 2009, 613 - Versicherungsuntervertreter).

OLG Düsseldorf: Verschleierung und Irrfeführung durch ein Antragsformular eines Online-Branchenverzeichnis, I-20 U 100/11

Die Versendung eines Formularschreiben an Gewerbebetreibende und Freiberufler, mit dem Inhalt sich gegen Entgeld in ein Branchenverzeichnis eintragen zu lassen,  der sich bei aufmerksamer Lektüre von Vorder- und Rückseite des Papiers auch durchaus erschließt, wird dadurch verschleiert, dass nicht, wie der Verkehr es bei Werbung erwartet, der Gegenstand der angebotenen Erzeugnisses und sein Preis sowie der privatwirtschaftliche Anbieter werblich, ja reklamehaft herausgestellt werden und im Anschluss daran eine Bestellmöglichkeit für das angepriesene Produkt geboten wird, sondern dass sich die mageren Angaben zur privatwirtschaftlichen Natur des Anbieters, der angebotenen Leistung und zu ihrem Preis erst kleingedruckt auf der Vorderseite und in den "AGB" der Rückseite finden. Ein derartiges Formular verstößt damit gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.

OLG Hamm: Vermeidung von Anwaltskosten durch Vorabkontakt mit Mitbewerber, 1-4 U 169/11

1. Eine Erstattung von Anwaltskosten wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist ausgeschlossen, wenn bereits ein Vorabkontakt durch den Abmahnenden ausreicht um eine förmliche Abmahung durch einen Anwalt und den damit verbundenen Anfall von erheblichen Kosten, sowie ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

2. Verlangt ein Mitbewerber von anderen, dass diese sich nach der Entdeckung von Wettbewerbsverstößen unter Androhung einer Sanktion zunächst i.R.e. Vorabkontakts selber an ihn wenden sollen, muss dieser sich selbst dementsprechend verhalten. Der Grundsatz von Treu und Glauben erfordert, dass dieser sich so behandeln lassen muss, als ob eine solche Absprache getroffen worden wäre, weil sein Verhalten ansonsten einen unauflösbaren Selbstwiderspruch darstellen würde.

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