1. Der Begriff „Volkshähnchen" ist nicht dahingehend zu verstehen, dass es sich um ein besonders preiswertes, günstiges Hähnchen handelt, da dem Element „Volks-" im heutigen Sprachgebrauch nicht die Bedeutung von „günstig, billig, preiswert" zukommt.
2. Das angemeldete Zeichen " Volks.Hähnchen" weist keinen sinnvollen Aussagegehalt auf, da es sich bei einem Hähnchen um keinen Luxusartikel handelt. Der Begriff „Volkshähnchen" ist auch mit der Bedeutung, dass es sich um ein Hähnchen für jedermann handelt, sinnlos.
3. Die ständige Präsenz einer Vielzahl von gleichartig aufgebauten Wort-/Bildzeichen aus der „Volks"- Markenfamilie auf dem deutschen Markt seit nunmehr mindestens sieben Jahren rechtfertigt den Schluss, dass sich der Verkehr inzwischen an diese Art der Aufmachung als Kennzeichnung der jeweiligen Produkte gewöhnt hat und darin einen betrieblichen Herkunftshinweis sieht. Damit verfügen die Zeichen der „Volks"- Markenserie über die Eignung, die damit gekennzeichneten Produkte als solche eines bestimmten Unternehmens zu individualisieren.