Zwischen den einander überstehenden Marken "GTI" der Volkswagen AG und "Suzuki GTI Swift" besteht keine Verwechslungsgefahr, da jede begriffliche Ähnlichkeit aufgrund der Überschneidung bei der technischen Angabe GTI, durch den Phantasie-Modellnamen SWIFT weitgehend ausgeglichen oder sogar völlig aufgewogen wird, um die Produkte von Suzuki von denen anderer Autohersteller zu unterscheiden.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860