Rechtsprechung Wirtschaftsrecht

BGH: Zur Verwechslungsgefahr von Bildmarken mit Einzelbuchstaben, I ZR 50/11 - Bogner B/Barbie B

MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 22 Abs. 1 Nr. 2, § 25 Abs. 1 und 2, § 26 Abs. 1

Amtliche Leitsätze

a) Einzelbuchstaben sind regelmäßig von Haus aus normal kennzeichnungskräftig, wenn sie über nicht zu vernachlässigende graphische Gestaltungen verfügen und keine Anhaltspunkte für eine vom Durchschnitt abweichende Kennzeichnungskraft vorliegen.

b) Eine Zeichenähnlichkeit im Klang zwischen Kollisionszeichen, die aus Einzelbuchstaben bestehen, scheidet im Allgemeinen aus, wenn der Verkehr nicht daran gewöhnt ist, aus einem Einzelbuchstaben gebildete Marken mit dem Lautwert des Einzelbuchstabens ohne weitere Zusätze zu benennen.

c) Bestehen die kollidierenden Zeichen jeweils aus einem einzelnen Buchstaben, haben bildliche Zeichenunterschiede bei der Beurteilung der visuellen Zeichenähnlichkeit ein wesentlich größeres Gewicht als bei normalen Wortzeichen.

BGH: Wirksamkeit eines urheberrechtlichen Lizenzvertrages über ein nicht schutzfähiges Werk, I ZR 162/09 - Delcantos Hits

UrhG § 31

Amtliche Leitsätze

a) Ein urheberrechtlicher Lizenzvertrag über die Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten an einem vermeintlichen Werk ist nicht deshalb unwirksam, weil das vermeintliche Werk tatsächlich keinen Urheberrechtsschutz genießt. Der Lizenzgeber eines solchen Lizenzvertrages kann grundsätzlich die vereinbarte Vergütung beanspruchen, solange der Lizenzvertrag besteht und dem Lizenznehmer eine wirtschaftliche Vorzugsstellung verschafft.

b) Den Parteien eines Lizenzvertrages ist es allerdings unbenommen, die Rechtsfolgen der Übertragung eines Scheinrechts anders zu regeln. Insbesondere können sie vereinbaren, dass ein Vergütungsanspruch nicht besteht, wenn der Lizenzgeber nicht nachweist, dass die materiellen Schutzvoraussetzungen des eingeräumten oder übertragenen Rechts vorliegen.

c) Die GEMA ist nach den Bestimmungen des Berechtigungsvertrages zur Erhebung und Verrechnung von Aufführungsgebühren nur berechtigt und verpflichtet, wenn der Bezugsberechtigte in Zweifelsfällen nachweist, dass die aufgeführten Musikstücke urheberrechtlich geschützt sind.

OLG Hamm: Vermeidung von Anwaltskosten durch Vorabkontakt mit Mitbewerber, 1-4 U 169/11

1. Eine Erstattung von Anwaltskosten wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist ausgeschlossen, wenn bereits ein Vorabkontakt durch den Abmahnenden ausreicht um eine förmliche Abmahung durch einen Anwalt und den damit verbundenen Anfall von erheblichen Kosten, sowie ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

2. Verlangt ein Mitbewerber von anderen, dass diese sich nach der Entdeckung von Wettbewerbsverstößen unter Androhung einer Sanktion zunächst i.R.e. Vorabkontakts selber an ihn wenden sollen, muss dieser sich selbst dementsprechend verhalten. Der Grundsatz von Treu und Glauben erfordert, dass dieser sich so behandeln lassen muss, als ob eine solche Absprache getroffen worden wäre, weil sein Verhalten ansonsten einen unauflösbaren Selbstwiderspruch darstellen würde.

KG: Trennung von Bannerwerbung und Inhalt eines Internetauftritts, 5 W 10/12

Jeder Internetnutzer ist daran gewöhnt, dass es Trennungen von redaktionellen Inhalten im optischen Zentrum eines Internetauftritts und Bannerwerbung in dessen Randbereichen gibt. Entscheidend ist hierbei in erster Linie der optische Gesamteindruck der Internetseite. Dies gilt ebenfalls bei Gemeinsamkeiten zwischen Werbeteil und inhaltlichem Teil.

BGH: Zur Patentfähigkeit eines Therapiesystems mit beweglichen Elektronenstrahlen, X ZR 88/09 - Elektronenstrahltherapiesystem

EPÜ Art. 56; PatG § 4

Amtlicher Leitsatz

Dass die mobile Ausgestaltung eines klinischen Geräts zur wechselnden Verwendung in mehreren Operationssälen dem Fachmann grundsätzlich wünschenswert erscheint, rechtfertigt für sich genommen nicht, eine solche Ausgestaltung als nahegelegt anzusehen, wenn die im Stand der Technik verwendeten Geräte aufgrund ihres Umfangs und Gewichts weit davon entfernt sind, eine mobile Ausgestaltung zu erlauben, und der Stand Technik keine Hinweise bietet, dass bestimmte technische Veränderungen eine solche Ausgestaltung erreichbar machen könnten.

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