Rechtsprechung Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

Werbung mit Tradition
Bild von Pixabay www.pexels.com

OLG Hamburg: Werbung mit Firmentradition nach Inhaberwechsel zulässig, 3 W 16/20

Das OLG Hamburg hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass die Werbung mit Firmentradition auch nach erfolgtem Inhaber- oder Firmenwechsel zulässig ist. Demnach sind Slogans wie "langjährige Erfahrung" oder Ähnliches nicht irreführend im Sinne des UWG. Ausschlaggebend sei insofern lediglich die wirtschaftliche Kontinuität des Betriebes.

Foto: Pixabay www.pexels.com

FG Berlin-Brandenburg: Zugang über besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) des Finanzamts, 7 V 7130/19

Redaktioneller Leitsatz

Soweit ein Finanzamt im amtlichen Adressverzeichnis des beA unter der Bezeichnung "ELSTER-FA-..." aufgelistet ist, hat das Finanzamt ein beBPo eingerichtet und den Zugang auf dieses beBPo konkludent eröffnet. 

BFH: Aufwendungen für Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin, VI R 46/17

Auch eine Flugbegleiterin kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) ggf. in ihrer Steuererklärung ein Arbeitszimmer geltend machen.

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.

LG Berlin: Verschwiegener Sachverhalt bei einstweiliger Verfügung, 104 O 88/18

1. Die einstweilige Verfügung vom 22. November 2018 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

LG Berlin: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einstweiliger Verfügung, 104 O 88/18

Die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung vom 22.11.2018 wird auf Antrag des Antragsgegners und nach Anhörung der Antragstellerin bis einschließlich zum 13.12.2018 ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt.

Unverbindliche Anfrage