Rechtsprechung Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

BGH: Bericht über Amateurfußballspiele ist zulässig, I ZR 149/08 - Hartplatzhelden.de

UWG §§ 3, 4 Nr. 9

Amtliche Leitsätze

a) Die unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten ist keine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG.

b) Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.

BGH: Verfahren gegen mehrere Parteien ggf. als eine Angelegenheit, VI ZR 237/09

Zur Frage derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den für die Verbreitung durch ein Druckerzeugnis verantwortlichen Verlag und gegen die Verantwortlichen für die Verbreitung durch eine Online-Berichterstattung.

EuGH: Keine Markeneintragung bei ausschließlich technischer Wirkung, C-48/09 - Lego

Ein Legostein stellt ein Zeichen i.S.d. Art. 7 Abs. 1 lit. e. ii. GMV bzw. § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar. Er besteht ausschließlich aus einer Form, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. EIne Eintragung des Legosteins als (dreidimensionale) Marke ist damit nicht möglich.

EuGH, Urteil vom 14. 9. 2010, C-48/09 - Lego

BVerfG: Zulässigkeit der Wort- und Bildberichterstattung über Prominente,1 BvR 1842/08, 1 BvR 2538/08, 1 BvR 6/09

Beschluss vom 14. September 2010, 1 BvR 1842/08, 1 BvR 2538/08, 1 BvR 6/09

KG: Wettbewerbsrechtliche Grenzen einer Anwaltswerbung bei Rundschreiben, 5 W 198/10

§ 4 Nr 11 UWG, § 43b BRAO

Amtliche Leitsätze

1. Wenn sich ein Rechtsanwalt in einem Rundschreiben gezielt an die Gesellschafter einer bestimmten Fondsgesellschaft wendet und dabei für das Ziel einer gemeinsamen Rechtsverfolgung gegenüber beratenden Banken und Initiatoren ausdrücklich (unter Hinweis auf eine am Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen und seine Honorarvorstellungen) wirbt, bewegt er sich in einem Grenzbereich wettbewerbsrechtlich zulässiger Anwaltswerbung.

2. Dennoch können die wettbewerbsrechtlichen Grenzen einer Werbung für anwaltliche Dienstleistungen noch nicht überschritten sein, wenn die Fondsgesellschaft nicht notleidend ist, nur auf drohende steuerrechtliche Nachteile und in diesem Zusammenhang nahe liegende Regressansprüche der Fondsgesellschafter aufmerksam gemacht wird, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist noch mehrere Monate verbleiben und mit dem Rundschreiben eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung des werbenden Rechtsanwalts verbunden ist.

3. Selbst eine auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtete Werbung ist erst dann wettbewerbsrechtlich unlauter, wenn sie auch in ihrer individuellen Ausgestaltung geeignet ist, die Schutzgüter des § 43 b BRAO konkret zu gefährden.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860