Rechtsprechung Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

BGH: Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages, VI ZR 52/09

BGB §§ 314, 313 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2

Leitsätze

Eine im Risikobereich des Unterlassungsschuldners liegende Änderung der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse durch ein Instanzgericht in einem Parallelverfahren berechtigt grundsätzlich nicht zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages.

BGH: Zuständigeit deutscher Gerichte bei Internetveröffentlichungen, VI ZR 23/09

ZPO § 32; BGB §§ 823 Abs. 1 Ah, 1004 Abs. 1 Satz 2

Leitsätze

a) Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung seines Internetauftritts und an einer Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann.

b) Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstande-ten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlich-keitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde.

BGH: Bereithalten von Archivbeiträgen, VI ZR 243/08

GG Artt. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1; 5 Abs. 1; BGB §§ 823 Abs. 1 Ah; 1004 Abs. 1 Satz 2; KUG §§ 22, 23

Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von sogenannten Dossiers zum Abruf im Internet, in denen den Täter identifizierende alte Wort- und Bildberichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind.

BGH, Urteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08

Siehe hierzu auch: BGH: Beschluss vom 04. August 2009

 

BGH: Berechnung der Geschäftsgebühr beim Abschlussschreiben, I ZR 30/08

RVG VV Nr. 2300

Amtlicher Leitsatz

Die für ein Abschlussschreiben (Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung nach Erlass einer einstweiligen Verfügung) entstehende Geschäftsgebühr ist im Allgemeinen auf der Grundlage von Nr. 2300 RVG VV zu berechnen.

BGH, Urteil vom 04.02.2010, I ZR 30/08

BGH: Keine Markenrechtsverletung durch Verwendung des Opelzeichens für Spielzeugautos, I ZR 88/08 - Opel-Blitz II

Leitsatz:

MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1

Im Rahmen des Identitätsschutzes der Marke nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG kommt es nur auf Beeinträchtigungen der Funktionen der Marke an, soweit sie für Waren oder Dienstleistungen eingetragen und benutzt wird, die mit denjenigen identisch sind, für die das angegriffene Zeichen benutzt wird.

BGH, Urteil vom 14. Januar 2010, I ZR 88/08 - Opel-Blitz II

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