Rechtsprechung Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

BGH: Kein Markenschutz für DDR-Staatswappen, I ZR 92/08 - DDR-Logo

Leitsätze:

MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5, § 64a; PatKostG § 6 Abs. 2

a) Auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebrachte Symbole ehemaliger Ostblockstaaten (hier: Bezeichnung "DDR" und deren Staatswappen) fasst der Verkehr regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen auf.

b) Eine durch eine Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt, wenn die Markenanmeldung wegen unterbliebener Zahlung der Anmeldegebühren kraft Gesetzes (§ 64a MarkenG, § 6 Abs. 2 PatKostG) als zurückgenommen gilt.


BGH, Urteil vom 14. 01. 2010, I ZR 92/08 - DDR-Logo

Unzulässige Bespitzelung eines Journalisten durch BND

Das Landgericht Berlin sah die Bespitzelung eines Journalisten der "Berliner Zeitung" durch den Bundesnachrichtendienst (BND) als rechtswidrig an und sprach dem betroffenen Journalisten aufgrund einer damit verbundenen schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Entschädigung durch den BND von 10.000,- EUR zu.

BGH: Transparenzgebot bei Preisnachlässen, I ZR 195/07 - Preisnachlass nur für Vorratsware

UWG § 4 Nr. 4

Die Werbung für einen erheblichen Preisnachlass verstößt gegen das in § 4 Nr. 4 UWG geregelte Transparenzgebot, wenn nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass die Vergünstigung nur für vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Preisnachlass nur kurzfristig - hier am Tage der Werbung - gewährt wird.

BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 195/07

Quelle: Pressemitteilung BGH Nr. 251/ 2009 vom 11.12.2009

BGH: Keine Wettbewerbsklage gegen nachteilige Äußerungen in Patentschrift, I ZR 46/07 - Fischdosendeckel

UWG §§ 3, 4 Nr. 8, § 8 Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 823 ff.

In Anbetracht der Regelungen im Patentgesetz über das Verfahren der Patenterteilung und die Rechtsbehelfe, die Dritte gegen ein erteiltes Patent ergreifen können, besteht für eine auf einen Wettbewerbsverstoß oder eine unerlaubte Handlung nach §§ 823 ff. BGB gestützte Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von als herabsetzend beanstandeten Äußerungen in der Beschreibung eines Patents kein Rechtsschutzbedürfnis. 

Urteil vom 10. Dezember 2009 – I ZR 46/07 – Fischdosendeckel

Quelle: Pressemitteilung BGH Nr. 252/2009 vom 11.12.2009

BGH: Widerrufs und Rückgaberecht in AGB, VIII ZR 219/0

BGB §§ 307; 312c, 312d, 346, 355, 356, 357; BGB-InfoV §§ 1, 14

a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in mit Verbrauchern über die Internethandelsplattform eBay zu schließenden Kaufverträgen verwendet werden, hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand:

"[Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben.] Die Frist beginnt frühestens;mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung."

b) Aus dem Erfordernis einer möglichst umfassenden, unmissverständlichen und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutigen Rückgabebelehrung lässt sich keine Pflicht ableiten, für jeden im Fernabsatz angebotenen Artikel gesondert anzugeben, ob dem Verbraucher insoweit ein Rückgaberecht zusteht.

c) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art hält folgende Klausel der Inhaltskontrolle nicht stand:

"[Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) heraus zu geben.] Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführenist.

 

BGH, Urteil vom 09.12.2009,VIII ZR 219/0

 

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