Rechtsprechung Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

OLG Hamm: Vermeidung von Anwaltskosten durch Vorabkontakt mit Mitbewerber, 1-4 U 169/11

1. Eine Erstattung von Anwaltskosten wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist ausgeschlossen, wenn bereits ein Vorabkontakt durch den Abmahnenden ausreicht um eine förmliche Abmahung durch einen Anwalt und den damit verbundenen Anfall von erheblichen Kosten, sowie ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

2. Verlangt ein Mitbewerber von anderen, dass diese sich nach der Entdeckung von Wettbewerbsverstößen unter Androhung einer Sanktion zunächst i.R.e. Vorabkontakts selber an ihn wenden sollen, muss dieser sich selbst dementsprechend verhalten. Der Grundsatz von Treu und Glauben erfordert, dass dieser sich so behandeln lassen muss, als ob eine solche Absprache getroffen worden wäre, weil sein Verhalten ansonsten einen unauflösbaren Selbstwiderspruch darstellen würde.

OLG Köln: Inhalt von Abmahnung und Unterlassungserklärung, 6 W 30/11

1. Eine im gewerblichen Bereich ausgesprochene Abmahnung, darf sich nicht darauf beschränken eine Rechtsverletzung aufzuzeigen. Vielmehr soll die Abmahnung dem Schuldner einen Weg weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen.

2. Eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung durch den Rechteinhaber, die zugleich mit einer Warnung diese Erklärung einzuschränken versehen ist, gibt diesem keinen Anlass zur Klage i.S.d. § 93 ZPO gegen die Abgemahnten, soweit dieser noch keine Unterlassungserklärung abgegeben hat.

BVerfG: Zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei Jugendlichen, 1 BvR 2499/09

1. Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG bietet nicht schon davor Schutz, in einem Bericht individualisierend benannt zu werden, sondern nur in spezifischen Hinsichten. Dabei kommt es vor allem auf den Inhalt der Berichterstattung an.

2. Bei der Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Presse zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht grundsätzlich auf eine anonymisierte Berichterstattung verwiesen werden kann.

3. Es genügt den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht, eine Regelvermutung dahingehend aufzustellen, dass aufgrund der gesetzgeberischen Wertung im Jugendgerichtsgesetz jedes Informationsinteresse hinter dem Anonymitätsinteresse „grundsätzlich" zurückzustehen hat, wenn nicht die begangene Tat von außergewöhnlicher Schwere ist.

KG: Trennung von Bannerwerbung und Inhalt eines Internetauftritts, 5 W 10/12

Jeder Internetnutzer ist daran gewöhnt, dass es Trennungen von redaktionellen Inhalten im optischen Zentrum eines Internetauftritts und Bannerwerbung in dessen Randbereichen gibt. Entscheidend ist hierbei in erster Linie der optische Gesamteindruck der Internetseite. Dies gilt ebenfalls bei Gemeinsamkeiten zwischen Werbeteil und inhaltlichem Teil.

BGH: Zur Patentfähigkeit eines Therapiesystems mit beweglichen Elektronenstrahlen, X ZR 88/09 - Elektronenstrahltherapiesystem

EPÜ Art. 56; PatG § 4

Amtlicher Leitsatz

Dass die mobile Ausgestaltung eines klinischen Geräts zur wechselnden Verwendung in mehreren Operationssälen dem Fachmann grundsätzlich wünschenswert erscheint, rechtfertigt für sich genommen nicht, eine solche Ausgestaltung als nahegelegt anzusehen, wenn die im Stand der Technik verwendeten Geräte aufgrund ihres Umfangs und Gewichts weit davon entfernt sind, eine mobile Ausgestaltung zu erlauben, und der Stand Technik keine Hinweise bietet, dass bestimmte technische Veränderungen eine solche Ausgestaltung erreichbar machen könnten.

Unverbindliche Anfrage