Übersicht Berichtigung Erbe
Stellen Erben nach dem Erbafall fet, dass der Erblasser steuerliche Pflichten nicht vollständig erfüllt hat, z.B. Steuern ganz oder teilweise nicht erklärt hat, so sind die Erben gem. § 153 Abgabenordnung zur unverzüglichen Berichtigung der bisher fehlenden oder fehlerhaften Erklärungen verpflichtet. Andernfalls können sich die Erben wegen einer Steuerhinterziehung strafbar machen. Das angebotene Muster enthält die relevanten Angaben für eine Berichtigungserklärung, welche dann auf den Einzelfall angepasst werden können. Das Muster ist von einem Fachanwalt für Steuerrecht erstellt.
Mehr zur Berichtigung gem. § 153 AO >
Inhalte Berichtigungserklärung
- Benennung der Ausgangssituation (Erbfall)
- Berichtigung der Erklärung des Erblassers
- Struktur der erforderlichen Angaben und Inhalte
Leistungen
Dokument
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