Deutsches Steuerrecht

Steuerrecht Deutschland

Nationales deutsches Steuerrecht gilt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt diejenigen Sachverhalte und Verfahren des Steuerrechts, welche im Ergebnis zu einem Steueraufkommen des Bundes, der Länder oder Gemeinden führen. Ein Steueraufkommen kann dabei auch aus unterschiedlichen Auslandsbezügen resultieren. In Deutschland steuerbare Sachverhalte müssen nicht zwingend oder ausschließlich im Inland belegen sein. Grundlegend zu unterscheiden sind das materielle Steuerrecht, welches in speziellen Einzelsteuergesetzen unterschiedliche Steuerarten regelt und das Steuerverfahrensrecht. Das deutsche Steuerrecht regelt materielle Rechtsfragen in Einzelsteuergesetzen. Das Verfahrensrecht ist insbesondere in der Abgabenordnung und in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Steuerfragen sind regelmäßig auch bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.


Fachanwalt für Steuerrecht aus Berlin

Rechtsanwalt Andreas Böhm

Andreas Böhm, LL.M.

Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann,
Fachanwalt für Steuerrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz
sowie für Urheber- und Medienrecht,
Zertifizierter Compliance-Manager (SHB)

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Steuern und Einzelsteuergesetze

SteuerartenOb und in welcher Höhe Steuern geschuldet werden, ist in Einzelsteuergesetzen geregelt. Diese regeln im deutschen Steuerrecht die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerentstehung. In den Einzelsteuergesetzen ist insbesondere festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die jeweiligen Steuern entstehen und wer Steuerschuldner ist, also für die Bezahlung der Steuern einzustehen hat. So regelt beispielsweise das Einkommenssteuergesetz mit der Einkommenssteuer die Besteuerung verschiedener Erwerbseinkünfte natürlicher Personen. 

Wichtige Steuerarten sind:

Alle Steuerarten >

Steuerverfahren

SteuerverfahrenDas Steuerverfahrensrecht regelt, wie die Entstehung von Steuern ermittelt, Steuern festgesetzt und schließlich erhoben und ggf. vollstreckt werden. Die hierfür erforderlichen Regelungen sind Gegenstand des außergerichtlichen / behördlichen Steuerverfahrensrechts vor dem Finanzamt. Die Regelungen finden sich vor allem in der Abgabenordnung (AO). Daneben regelt das Steuerverfahrensrecht auch das gerichtliche Verfahren vor den Finanzgerichten. Entsprechende Regelungen finden sich in der Finanzgerichtsordnung (FGO).

Neben dem Erlass von Steuerbescheiden sind die Rechtsbehelfe gegen fehlerhafte Steuerbescheide einer der zentralen Gegenstände des des Steuerverfahrens. Zu nennen sind insoweit vor allem Einsprüche gegen Steuerbescheide, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) und Klageverfahren vor den Finanzgerichten.

Die regelmäßig aufeinander aufbauenden typischen Elemente des Steuerverfahrens und Steuerstreits stellen sich wie folgt dar:

  1. Pflichten des Steuerpflichtigen
  2. Instrumentarium des Finanzamts
  3. Anträge des Steuerpflichtigen
  4. Einspruch bei Finanzamt
  5. Klage bei Finanzgericht
  6. Revision / Nichtzulassungsbeschwerde bei BFH
  7. Verfassungsbeschwerde bei BVerfG
  8. Amtshaftung bei Zivilgericht

Zu beachten ist, dass im Einzelfall nicht zwingend alle Stufen durchlaufen werden müssen bzw. streitanfällig sind. Außerdem können einzelne Elemente zu ergänzen sein, insbesondere durch Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes. Außerhalb der dargestellten typischen Struktur des Steuerstreits existiert schließlich noch die Möglichkeit, nichtförmliche Rechtsbehelfe einzulegen.

Verträge und Steuern

Bei der Vertragsgestaltung sind regelmäßig steuerrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Art und Umfang hängen vom Einzelfall, insbesondere auch der jeweiligen Vertragsart ab. 

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