Die Einkommensteuerpflicht klärt ob überhaupt Einkommensteuer anfällt und wenn ja, wie hoch diese ist. Hierbei stellen sich die Fragen, wer besteuert wird und was besteuert wird. Demnach unterscheidet man zwischen der sachlichen Steuerpflicht, also der Frage was besteuert wird und der persönlichen Steuerpflicht, also der Frage wer besteuert wird.
Sachliche Einkommensteuerpflicht
Die sachliche Steuerpflicht im Einkommensteuerrecht ergibt sich aus § 2 Abs. 1 und 5 Einkommensteuergesetz (EStG). Gemeint sind also die zu besteuernden Einkünfte abzüglich der Freibeträge und den sonst abzuziehenden Beträgen.
Persönliche Einkommensteuerpflicht
Die persönliche Steuerpflicht, also die Frage, wer in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist, richtet sich nach der Regelung des § 1 EStG. Unterschieden werden muss hier zwischen
- unbeschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 1 EStG
- die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 3, § 1a EStG,
- die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 2
- beschränkte Steuerpflicht nach, § 1 Abs. 4 EStG
- erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Die richtige Einordnung der persönlichen Steuerpflicht ist von herausragender Bedeutung, da hieran grundlegend andere Rechtsfolgen und somit unterschiedlich hohe Steuerbelastungen geknüpft sein können.