Im deutschen Steuerrecht werden verschiedene Steuerarten unterschieden. Bei der Einteilung können unterschiedliche Kategorien verwendet werden. Häufig wird grundlegend zwischen Besitzsteuern, Verkehrssteuern und Verbrauchssteuern unterschieden und diese Kategorien sodann weiter unterteilt.
Das Steuerrecht wirkt oft chaotisch und wenig von Prinzipien bestimmt. Wenngleich diese Wahrnehmung zu Teilen der Wirklichkeit entspricht, bestehen auch im Steuerrecht sog. systemtragenden Prinzipien.
Das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit bildet neben dem Prinzip der Folgerichtigkeit den Kern der systemtragenden Prinzipien des Steuerrechts. Trotz vielfacher Abweichung des Gesetzgebers von diesem Prinzip, ist das Verständnis besonders im Einkommensteuerrecht von herausragender Bedeutung.
Das Prinzip der Folgerichtigkeit stellt neben dem Prinzip der Leistungsfähigkeit den Kern der systemtragenden Prinzipien des Steuerrechts dar. Für das richtige Verständnis von Normen im Steuerrecht ist das Leistungsfähigkeitsprinzip somit elementar.