Finanzamt: Besteuerung, Steuererhebung, Vollstreckung, Rechtsbehelfe
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Finanzämter sind zentraler Bestandteil des Steuerverfahrens. Dem Finanzamt steht ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, mit welchem die Besteuerung sichergestellt werden kann. Im Regelfall ist Ausgangspunkt der fiskalischen Aktivitäten die Steuerfestsetzung durch den Erlass von (Steuer-) Bescheiden, ggf. auch auf der Grundlage einer Schätzung. Unter bestimmten Voraussetzungen können zudem auch Dritte für Steuern in Haftung genommen werden.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Eine Akteneinsicht beim Finanzamt kann dem Steuerpflichtigen wertvolle Informationen vermitteln, deren Kenntnis sich im behördlichen Steuerverfahren positiv auf die Erfolgschancen des Steuerpflichtigen auswirken können. Die Abgabenordnung (AO) enthält allerdings keinen unmittelbaren Anspruch auf Akteneinsicht. Der Steuerpflichtige hat lediglich einen Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Behörde über den Antrag auf Akteneinsicht. Es empfiehlt sich insoweit eine differenzierte Vorgehensweise beim Stellen eines Antrags auf Akteneinsicht beim Finanzamt, welche auch weitere Möglichkeiten der Akteneinsicht bei anderen Institutionen einbezieht.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Unmittelbar an das Finanzamt gerichtete Anträge auf Akteneinsicht sind häufig schwer durchzusetzen, da eine entsprechende Anspruchsgrundlage auf Akteneinsicht in der Abgabenordnung fehlt. Es stellt sich insoweit die Frage, ob sich Rechte auf Akteneinsicht gegenüber dem Finanzamt aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben können. Diese Frage wird derzeit unterschiedlich beurteilt. Eine Akteneinsicht auf der Grundlage der DSGVO erscheint dabei durchaus möglich.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Das Besteuerungsverfahren ist im 4. - 6. Teil der Abgabenordnung (AO) geregelt. Das Besteuerungsverfahren beginnt mit der Entstehung der Steuern und endet mit deren Zahlung. Die Abgabenordnung regelt dabei im Einzelnen, wie die entstandenen Steuern ermittelt und anschließend rechtsverbindlich festgesetzt werden.
- Von Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Durch Bescheide setzt das Finanzamt die zu zahlende Steuer fest. Regelungen zur Steuerfestsetzung finden sich in den §§ 155 ff. Abgabenordnung (AO). Allgemeine Regelungen über Verwaltungsakte finden sich in den §§ 118 ff. AO.