Steuerfestsetzung durch Bescheide

Durch Bescheide setzt das Finanzamt die zu zahlende Steuer fest. Regelungen zur Steuerfestsetzung finden sich in den §§ 155 ff. Abgabenordnung (AO). Allgemeine Regelungen über Verwaltungsakte finden sich in den §§ 118 ff. AO.

Abhängig vom Anlass lassen sich verschiedene Arten Bescheide unterscheiden, z.B.

Alle Bescheide begründen (aus den unterschiedlichen Anlässen) eine Steuerforderung.

Im Regelfall folgt der Steuerbescheid als Ausgangsbescheid auf die Steuererklärung. Die Festsetzung erfolgt durch eine Berechnung der Steuer aufgrund der Angaben des Steuerpflichtigen in der Steuererklärung. Der Steuerbescheid bildet dann die Grundlage für die Zahlungspflicht des Steuerschuldners.

Änderungsbescheide können aufgrund neuer Angaben des Steuerpflichtigen (z.B. nach einer Berichtigung von Erklärungen gem. § 153 AO ) oder aufgrund eigener Erkenntnisse des Finanzamts ergehen.

Schätzungsbescheide und Haftungsbescheide erfolgen regelmäßig auf der Grundlage von Feststellungen des Finanzamts.

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