Das Steuerverfahrensrecht regelt für unterschiedliche Steuerarten einheitlich die Einzelheiten der Besteuerung, Vollstreckung, Haftung und von Rechtsbehelfen im Zusammenhang mit Steuerforderungen. Dabei lassen sich die behördlichen bzw. außergerichtlichen Verfahren mit dem Finanzamt einerseits und die gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) und dem Bundesfinanzhof (BFH) andererseits unterscheiden. Hohe Praxisrelevanz haben neben Steuer- und Haftungsbescheiden vor allem das Einspruchsverfahren beim Finanzamt, das Klageverfahren vor dem Finanzgericht und die Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH.
Einzelne Steuerverfahren
Steuerpflichtiger und Finanzamt
Regelungen zu behördlichen / außergerichtlichen Steuerverfahren finden sich im deutschen Steuerrecht gemeinsam für unterschiedliche Steuerarten vor allem in der Abgabenordnung (AO). Die Abgabenordnung regelt zunächst verschiedene Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen.
Daneben enthält die AO Regelungen zu verschiedenen Verfahren beim Finanzamt, insbesondere die Steuererhebung und das Einspruchsverfahren gegen rechtswidrige Steuerbescheide. Hervorzuheben sind insbesondere
- Steuerfestsetzung
- Haftungsverfahren
- Außenprüfung / Betriebsprüfung
- Steuererhebung
- Vollstreckungsverfahren
- Rechtsbehelfsverfahren
Finanzgericht
Gerichtliche Verfahren sind in der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt. Es handelt sich dabei um alle Steuerverfahren, welche vor dem Finanzgericht geführt werden. In erster Instanz entscheidet das Finanzgericht. Wichtige finanzgerichtliche Verfahren sind
Bundesfinanzhof
Nach Abschluss eines erstinstanzlichen Verfahrens vor dem Finanzgericht besteht unter bvestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Bundesfinanzhof (BFH) anzurufen und durch diesen die Entscheidung des Finanzgerichts überprüfen zu lassen. Praxisrelevante Verfahren vor dem BFH sind
Ausgewählte Aspekte von Steuerverfahren
Einspruch Steuerbescheid
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid eröffnet das Rechtsbehelfsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens überprüft das Finanzamt nochmals die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Steuerbescheids. Im Ergebnis kann das Finanzamt den Ausgangsbescheid bestätigen oder zugunsten des Steuerpflichtigen abändern. Auch eine Abänderung zum Nachteil des Steuerpflichtigen ist möglich (sog. "Verböserung"). Bei der Einlegung eines Einspruchs ist unbedingt die Einspruchsfrist zu beachten. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist der Einspruch unzulässig.
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Aussetzung der Vollziehung (AdV)
Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die festgesetzten Steuern müssen zunächst bezahlt werden, auch wenn der Bescheid rechtswidrig ist. Dies kann durch die Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Steuerbescheids vermieden werden. Die Aussetzung der Vollziehung muss gesondert beantragt werden.
Weitere Einzelheiten zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) >
Klage beim Finanzgericht
Mit einer Klage beim Finanzgericht können Steuer- und Einspruchsentscheide nochmals überprüft werden. Dies geschieht durch das Finanzgericht als in steuerlichen Angelegenheiten besonders kompetentes Gericht. Dadurch hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, eine unabhängige Überprüfung der Entscheidung des Finanzamtes herbeizuführen.
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Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH
Nachdem die Finanzgerichte häufig keine Revision zulassen, ist die Nichtzulassungsbeschwerde das für die Praxis zentrale Instrument, eine erstinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts zur Überprüfung durch den BFH zu stellen. Bei der Nichtzulassungsbeschwerde sind insbesondere verschiedene formelle Voraussetzungen wie etwa eine relativ kurze Frist für deren Einreichung zu beachten.
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Auf Augenhöhe mit dem Finanzamt
Mit langjähriger Erfahrung als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht beraten wir zu allen steuerrechtlichen Fragestellungen und vertreten die Interessen von Steuerpflichtigen im Rechtsstreit mit den Finanzämtern. Mit betriebswirtschaftlicher Expertise beraten wir bei Bedarf auch zu ökonomischen Erwägungen eines Steuerrechtsstreits. Auf diese Weise bieten wir optimale und individuell maßgeschneiderte Lösungen für steuerrechtliche Probleme. Das umfassende Beratungsspektrum unserer Steueranwälte umfasst u.a. die einzelnen Steuerarten, Mitwirkungspflichten im Steuerrecht, Verfahren beim Finanzamt, z.B. Betriebsprüfung, Einspruch und AdV, Verfahren beim Finanzgericht, z.B. Klagen und AdV, Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), z.B. Revision und Nichtzulassungsbeschwerde. Natürlich beraten wir auch zu allen weiteren steuerrechtlichen Themen.