Die Steuererklärung

Steuererklärung

Das Verfahren zur Steuerfestsetzung beginnt mit der Steuererklärung. Diese muss vom Steuerpflichtigen fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen ist eine zentrale Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen finden sich in den §§ 149 ff. Abgabenordnung (AO). 

Wie die Steuererklärung erstellt wird, bleibt dem Steuerpflichtigen überlassen. Er kann eine Steuererklärung selbst erstellen (ggf. unter Einsatz einschlägiger Steuersoftware). Alternativ kann er einen Steuerberater oder andere fachkundige Personen (z.B. Rechtsanwälte, spezialisierte Vereine etc.) beauftragen.

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