Professionelle Abgrenzungsvereinbarung
Mit der markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung können markenrechtliche Streitigkeiten schnell und kostengünstig beigelegt werden. Sie beinhaltet verschiedene Regelungen zur Beschränkung der Benutzung von Marken. Die genaue Ausgestaltung ist abhängig von den Bedürfnissen des Einzelfalls. Ein erfahrener Anwalt aus unserem Team analysiert Ihre Bedürfnisse und erstellt eine individuelle Abrenzungsvereinbarung unter Berücksichtigung aller markenrechtlichen Besonderheiten.
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Mögliche Inhalte der Abgrenzungsvereinbarung
Abhängig von den jeweils individuellen Bedürfnissen können insbesondere folgende Regelungen getroffen werden:
- Gegenstand der Vereinbarung
- Verpflichtungen des Anmelders
- Verpflichtungen des Inhabers
- Löschung wegen Verfalls
- Rechtsnachfolger, verbundenen Unternehmen, Lizenznehmer
- Geographischer Geltungsbereich
- Geltungsdauer
- Kosten
Leistungen
Professionelles, von einem Anwalt erstelltes Regelwerk wie oben benannt. Bei Bedarf einmalige Anpassung des Regelwerks an individuelle Bedürfnisse und individuelle Rechtsberatung mit Termin (telefonisch, Skype, Facetime oder persönlich in der Kanzlei).