Trends Wirtschafts-, Medien- und Steuerrecht

Businessplan-Wettbewerb 2017 mit der böhm anwaltskanzlei.

BPW 2017Gerne unterstützen wir Existenzgründer im Rahmen des Businessplan-Wettbewerbs Berlin Brandenburg auch in 2017 fort. Wir beraten Existenzgründer und geben praktische Tipps und Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Existenzgründung. Die Tätigkeiten im Rahmen des Businessplan-Wettbewerbs Berlin Brandenburg erfolgen ehrenamtlich. Für die Existenzgründer sind sie kostenfrei. Alle Interessierten können Kontakt über das Wettbewerbsbüro aufnehmen: http://www.b-p-w.de/

Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos nur mit schriftlicher Zustimmung!

Veröffentlichung von MitarbeiterfotosDie Veröffentlichung von Mitarbarbeiterfotos oder Mitarbeitervideos durch den Arbeitgeber ist nach einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nur im Falle einer schriftlichen Einwilligung zulässig. Für den Arbeitgeber bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, eine entsprechende Regelung mit seinen Mitarbeitern zu treffen. Dabei ist streng auf die Formerfordernisse, insbesondere die Schriftform, zu achten. Spätestens bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann eine mangelnde oder unwirksame Regelung zu Problemen führen, wenn der Mitarbeiter z.B. nicht mehr möchte, dass dieser im mittlerweile weit verbreiteten Imagefilm des Unternehmens zu erkennen ist.

Engagement für Existenzgründer auch in 2015

BPW 2015Bereits seit vielen Jahren unterstützen wir Existenzgründer im Rahmen des Businessplan-Wettbewerbs Berlin Brandenburg. Unser Engagement setzen wir auch in 2015 fort. Wir beraten Existenzgründer und geben praktische Tipps und Hilfestellung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Existenzgründung.

Urheberrechtsverletzung durch Film-Streaming?

StreamingSobald ein neuer Film ins Kino kommt, ist er in der Regel auch auf einer der zahlreichen illegalen Streaming-Seiten im Internet abrufbar. Das der Seitenbetreiber hier das Urheberrecht verletzt liegt auf der Hand, doch wie steht es um den Konsumenten, der sich zu Hause den neuen Blockbuster anschaut? Möglicherweise begeht auch der Konsument eine Urheberrechtsverletzung.

Werbung mit Foto des ehemaligen Verteidigungsministers

Bild: PHOTOPRESS / Mammut

Das auf die Herstellung von Bergsport- und Outdoor-Ausrüstung spezialisierte Schweizer Unternehmen Mammut Sports Group hat für eine neue Werbeanzeige eine Fotoaufnahme des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg mit der Bildunterschrift verwendet: „Schauen Sie nach vorne, auch die besten Alpinisten kehren manchmal vor dem Gipfel um." Auf der Fotoaufnahme trägt Karl-Theodor zu Guttenberg deutlich erkennbar eine Jacke des Herstellers. Seitens der Mammut Sports Group scheint man zuversichtlich, dass die Anzeige auch ohne die Genehmigung des ehemaligen Verteidigungsministers zulässig sei. Diese Zuversicht könnte in Hinblick auf die vielbeachtete Lafontaine-Entscheidung des Bundesgerichtshofs durchaus gerechtfertig sein.

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