Urheberrechtsschutz

Rechte des Urhebers: Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte

Rechte des UrhebersDas Urheberrecht schützt den Urheber gem. § 11 Urheberrechtsgesetz (UrhG) in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werks. Hieraus ergeben sich zwei zentrale Schutzkategorien: Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte. Vergleichbar den Wirkungen die das Eigentum hat, ist auch das Urheberrecht ein absolutes Recht, mit positivem und negativem Inhalt. Dem Urheber werden bestimmte Befugnisse eingeräumt und er wird vor Beeinträchtigungen durch Dritte geschützt.

Veröffentlichungsrecht, § 12 UrhG

Nach § 12 UrhG darf der Urheber darüber bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Das Veröffentlichungsrecht gilt für alle Werkarten gleichermaßen, also auch für Übersetzungen oder Bearbeitungen. Es ist dem Urheber vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben.

Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, § 13 UrhG

Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft ist Bestandteil des Urheberpersönlichkeitsrechts. Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist, § 13 UrhG. Er kann von jedem, der sein Werk an die Öffentlichkeit bringt, verlangen dass dieser ihn als Urheber bezeichnet.

Entstellungsschutz, § 14 UrhG

In § 14 UrhG ist der Schutz vor Entstellung des Werkes geregelt. Danach hat der Urheber das Recht, die Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

Vervielfältigungsrecht, § 16 UrhG

Durch das Vervielfältigungsrecht soll dem Urheber ein Entgelt für diejenigen Nutzungshandlungen gesichert werden, die darin bestehen, dass ein Werkgenuss nicht durch das Original selbst, sondern durch Vervielfältigungen desselben geschieht. Angesichts der Tatsache, dass das Original meist nur einem relativ geringen Personenkreis zugänglich ist, erschließt sich die große Bedeutung dieses Verwertungsrechts sofort.

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