Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, § 97a UrhG

Abmahnung im UrheberrechtDie Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen ist gesetzlich in § 97a UrhG geregelt. Die Regelung sieht vor, dass bei urheberrechtlichen Streitigkeiten zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden soll. Außerdem begrenzt die Vorschrift die Erstattung von Anwaltskosten in einzelnen Fällen. Eine Begrenzung der Kostenerstattung ist allerdings an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.