Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist ein absolutes Recht; es gilt gegenüber jedermann und schützt die geistige und persönliche Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk.
Das Urheberperönlichkeitsrecht ist in den §§ 12- 14 UrhG geregelt. Insbesondere beinhaltet es das Recht auf Anerkennung der Urheberehre, den Entstellungsschutz, das Veröffentlichungsrecht und das Zugangsrecht.
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Vielen Dank für die Bewertung dieses Beitrags.- Erstellt: 10. November 2009
- Aktualisiert: 01. Oktober 2013