Ein Urheber, dessen Rechte verletzt wurden, kann zum einen die Beseitigung und Unterlassung der Verletzung fordern und zum anderen auch Schadensersatzforderungen gegen den Verletzer geltend machen (§§ 97 ff. UrhG).
Weitere Informationen zu den Ansprüchen des Urhebers...
Vielen Dank für die Bewertung dieses Beitrags.- Erstellt: 10. November 2009
- Aktualisiert: 01. Oktober 2013