Das Verfahrensrecht regelt die Durchsetzung von materiell-rechtlichen Ansprüchen. Neben dem allgemeinen Verfahrensrecht, welches übergeordnete Regelungen beinhaltet, die einheitlich für mehrere Rechtsgebiete gelten (z.B. Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage), existieren besondere verfahrensrechtliche Regelungen. Letztere gelten nur für einzelne Bereiche, z.B. im Wirtschaftsrecht, Medienrecht oder Steuerrecht.
Verfahrensrecht aus Berlin
Das Recht der Wirtschaftsverfahren regelt den Ablauf außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen mitr wirtschaftsrechtlichem Bezug. Wirtschaftsverfahren sind schwerpunktmäßig, nicht aber ausschließlich zivilrechtlich geprägt. Es gelten neben den allgemeinen Regelungen des (Zivil-) Verfahrensrechts besondere Regelungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Regelungsgegenstand.
Medienverfahren regeln den Ablauf außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen mit medienrechtlichem Bezug. Medienverfahren sind häufig zivilrechtlich geprägt. Es gelten neben den allgemeinen Regelungen des (Zivil-) Verfahrensrechts besondere Regelungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Regelungsgegenstand.
Gegenstand von Verletzungsverfahren sind Rechtsverletzungen aller Art. Im Gewerblichen Rechtsschutz, z.B. dem Markenrecht, handelt es sich dabei um Schutzrechtsverletzungen. Die Rechtsverletzungen sollen effektiv und effizient unterbunden werden. Insoweit werden Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Verletzungsverfahren im Allgemeinen und bei Markenverletzungen im Besonderen unterteilen sich in außergerichtliches Vorgehen, einstweiligen Rechtsschutz, Verfahren in der Hauptsache und die Vollstreckung. Jeder der einzelnen, i.d.R. aufeinander aufbauenden Verfahrensabschnitte sieht dabei spezielle Instrumente und Abläufe vor.
Zivilrechtliche Ansprüche werden zwischen dem Anspruchsberechtigten und dem Anspruchsverpflichteten geltend gemacht und durchgesetzt. Man spricht dabei auch von der Aktivlegitimation und der Passivlegitimation. Je nachdem, welches Rechtsgebiet betroffen ist, können unterschiedliche Personen an der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen beteiligt sein.