Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Das Recht der Wirtschaftsverfahren regelt den Ablauf außergerichtlicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen mitr wirtschaftsrechtlichem Bezug. Wirtschaftsverfahren sind schwerpunktmäßig, nicht aber ausschließlich zivilrechtlich geprägt. Es gelten neben den allgemeinen Regelungen des (Zivil-) Verfahrensrechts besondere Regelungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Regelungsgegenstand.