Verträge, Vertragsmanagement und Steuern

Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Einkauf. Mit den Einkaufsbedingungen stellt ein Unternehmen allgemeine Konditionen darüber auf, wie unternehmensbezogene Einkäufe erfolgen sollen. Einkaufsbedingungen können insbesondere einn wertvolles Instrument gegen die regelmäßig strengen Verkaufsbedingungen des Vertragspartners sein.

AGB und Markenverträge

Soweit ein Markenvertrag mehrfach verwendet werden soll, ist zu prüfen, ob es sich beim Markenvertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt und die Regelungen der §§ 305 ff. BGB anwendbar sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen gem. § 305 Abs. 1 BGB vor, wenn Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind.

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