Übersicht Markenlizenzvertrag
Die Art und der Umfang der Nutzung von Marken können mit Markenlizenzverträgen geregelt werden. Insbesondere können beliebige zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkungen vereinbart werden. Die einfache bzw. nicht ausschließlichen Markenlizenz bietet dem Lizenzgeber die Möglichkeit, Rechte an seiner Marke mehrfach zu vergeben und so seine Risiken zu streuen.
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Inhalte einfacher Markenlizenzvertrag
Präambel
I. Grundlagen
§ 1 Lizenzgegenstände
§ 2 Lizenzeinräumung
§ 3 Lizenzgebühren
§ 4 Vertragsdauer, Kündigung
II. Durchführung des Vertrags
§ 5 Aufrechterhaltung der Lizenzmarken
§ 6 Gestaltung, Lizenzvermerk
§ 7 Qualität
§ 8 Buchführungspflicht
§ 9 Abrechnung, Fälligkeit
§ 10 Steuern
III. Besondere Rechte und Pflichten
§ 11 Gewährleistung Lizenzgebers, Haftungsausschluss
§ 12 Unterlizenz
IV. Externe Rechtsstreitigkeiten
§ 13 Verteidigung der Lizenzmarken gegen Verletzungen durch Dritte
§ 14 Angriffe Dritter gegen den Bestand der Lizenzmarken
§ 15 Angriffe Dritter gegen die Benutzung der Lizenzmarken
§ 16 Widersprüche, Löschungsanträge und Löschungsklagen
V. Schlussbestimmungen
§ 17 Allgemeine Bestimmungen
Anlagen
Anlage 1: Marken
Leistungen
Regelwerk
Professionelles, von einem Anwalt erstelltes Dokument (z.B. Erklärung, Vertrag, AGB) wie oben benannt zum Download als Datei. Beliebige eigenverantwortliche Bearbeitung des Dokuments durch den Verwender ist zulässig. Der Einzelpreis bezieht sich auf die einmalige Verwendung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses. Eine mehrfache Nutzung ist durch entsprechende Erweiterung der Anzahl gewünschter Lizenzen möglich.
Zufriedenheitsgarantie

Sollte das Regelwerk nicht Ihren Erwartungen entsprechen, können Sie den Auftrag ohne Angabe von Gründen maximal bis zu 30 Tagen seit Kauf stornieren. Hierzu genügt eine E-Mail mit der Angabe der Vertragsdaten. Wir erstatten Ihnen dann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der E-Mail den Preis für das Regelwerk (Download).
Individuelle Beratung (optional)
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der optionalen Beratung zum Regelwerk durch einen erfahrenen Anwalt. Sachverhalt und Rechtslage können so individuell geprüft werden. Außerdem kann der Anwalt praktische Tipps zu möglichen Modifikationen des Regelwerks geben.
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