Professionelle Verpflichtung auf das Datengeheimnis
Mit der Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis werden Mitarbeiter in Unternehmen für datenschutzrechtlich erforderliche Verschwiegenheit und Diskretion sensibilisiert. Die Verschwiegenheitspflicht wird in einer kurzen Erklärung vom Mitarbeiter mit seiner Unterschrift bestätigt. In einem beigefügten ausführlichen Merkblatt werden die Pflichten verständlich erläutert.
Mögliche Inhalte der Verpflichtung
Abhängig von den jeweils individuellen Anforderungen können im Vertrag insbesondere folgende Themen behandelt werden:
- Ihre Vertraulichkeitspflichten
- Der Begriff der „personenbezogenen Daten“
- Für welche Daten das Datenschutzrecht gilt
- Unsere und Ihre Pflichten
- Rechte der Betroffenen
- Folgen von Verstößen
- Neue Verfahren mit personenbezogenen Daten
- Besondere Hinweise für Nutzer von Internet und E-Mail
Leistungen
Professionelles, von einem Anwalt erstelltes Regelwerk wie oben benannt. Bei Bedarf einmalige Anpassung des Regelwerks an individuelle Bedürfnisse und individuelle Rechtsberatung mit Termin (telefonisch, Skype, Facetime oder persönlich in der Kanzlei).