Übersicht Vertrag Auftragsverarbeitung
Werden personenbezogene Daten extern erhoben, verarbeitet oder genutzt, muss zwingend ein schriftlicher (!) Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen werden. Das Gesetz macht dabei auch vielfältige Vorgaben zum Vertragsinhalt. Das von einem Anwalt aus unserem Expertenteam erstellte Vertragswerk berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben umfassend. Mit den vertraglichen Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung sichern wir Ihre Aktivitäten rechtlich und wirtschaftlich bestmöglich ab.
Weitere Einzelheiten zur Auftragsdatenverarbeitung >
Inhalte Auftragsverarbeitungsvertrag
Präambel
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Angabe der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde
§ 3 Vertragsgegenstand
§ 4 Weisungsrecht
§ 5 Art der verarbeiteten Daten, Kreis der Betroffenen
§ 6 Schutzmaßnahmen des Auftragnehmers
§ 7 Informationspflichten des Auftragnehmers
§ 8 Kontrollrechte des Auftraggebers
§ 9 Einsatz von Subunternehmern
§ 10 Anfragen und Rechte Betroffener
§ 11 Haftung
§ 12 Außerordentliches Kündigungsrecht
§ 13 Beendigung des Hauptvertrags
§ 14 Schlussbestimmungen
Anlage 1: Beschreibung der bes. schutzbedürftigen Daten / Datenkategorien
Anlage 2: Beschreibung der Betroffenen / Betroffenengruppen
Anlage 3: Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers
Anlage 4: Genehmigte Subunternehmer
Anlage 5: Weisungsberechtigte Personen
Leistungen
Regelwerk
Professionelles, von einem Anwalt erstelltes Dokument (z.B. Erklärung, Vertrag, AGB) wie oben benannt zum Download als Datei. Beliebige eigenverantwortliche Bearbeitung des Dokuments durch den Verwender ist zulässig. Der Einzelpreis bezieht sich auf die einmalige Verwendung im Rahmen eines Vertragsverhältnisses. Eine mehrfache Nutzung ist durch entsprechende Erweiterung der Anzahl gewünschter Lizenzen möglich.
Zufriedenheitsgarantie

Sollte das Regelwerk nicht Ihren Erwartungen entsprechen, können Sie den Auftrag ohne Angabe von Gründen maximal bis zu 30 Tagen seit Kauf stornieren. Hierzu genügt eine E-Mail mit der Angabe der Vertragsdaten. Wir erstatten Ihnen dann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der E-Mail den Preis für das Regelwerk (Download).
Individuelle Beratung (optional)
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der optionalen Beratung zum Regelwerk durch einen erfahrenen Anwalt. Sachverhalt und Rechtslage können so individuell geprüft werden. Außerdem kann der Anwalt praktische Tipps zu möglichen Modifikationen des Regelwerks geben.
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