Verträge, Vertragsmanagement und Steuern

Steuerklauseln zu Unterlizenzen

Soweit der Lizenznehmer die Möglichkeit erhält, Unterlizenzen zu vergeben, ist vertraglich eine Regelung aufzunehmen, wie die daraus resultierenden Erlöse verteilt werden.

Steuerklauseln zu § 50a EStG

Nach § 50a Abs. 5 S. 6 EStG ist der Vergütungsschuldner verpflichtet, dem Vergütungsgläubiger bestimmte Angaben auf einem amtlich vorgegebenen Muster zu bescheinigen. Es empfiehlt sich, diesbezüglich eine gesonderte Regelung in den Vertrag aufzunehmen:

Steuerklauseln zur Umsatzsteuer

Der Vertrag sollte eindeutig regeln, welcher Vertragspartner die Umsatzsteuer wirtschaftlich zu tragen hat bzw. ob das vereinbarte Entgelt inklusive oder exklusive Umsatzsteuer zu verstehen ist. Gegebenenfalls kann in den Vertrag bei Bedarf auch eine klarstellende Regelung zur Steuertragung in Reverse-Charge-Verfahren aufgenommen werden.

Übersicht Wirtschaftsverträge

Wirtschaftsverträge regeln Beziehungen zwischen Unternehmen (B2B) oder zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C). Gegenstand von Wirtschaftsverträgen können unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen sein. Der Produktbegriff ist dabei weit zu verstehen. Neben physischen Produkten sind oftmals auch Immaterialgüter (z.B. Marken oder Patente) Gegenstand von Wirtschaftsverträgen. 

Übersicht Medienverträge

Medienverträge regeln Fragen der Kommunikation und Publikation in unterschiedlichen Formen. Diese können sowohl ausschließlich zwischen Unternehmen (B2B), als auch zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) geschlossen werden. 

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